Eine ZSG muss ein eingetragener Verein und Mitglied im jeweiligen Betriebssportverband sein. Alle Mitglieder einer ZSG müssen zudem Mitglied der Deutschen Zollsporthilfe e.V. sein. Für Beschäftigte des Geschäftsbereichs BMF wäre eine Mitgliedschaft in der Deutschen Zollsporthilfe wünschenswert.
Preis gilt nur, wenn alle Mannschaftsteilnehmer Mitglied im Deutschen Zollsporthilfe e.V. sind.
Es ist ratsam, sich für die Sportarten rechtzeitig anzumelden, da das jeweilige Teilnehmerlimit sehr schnell erreicht ist.
Hinweis I:
Hinweis II:
Aus Fairnessgründen bitten wir darum, die jeweilige Staffel so zusammenzustellen, dass diese, zumindest ursprünglich, einen regionalen Zusammenhang hatt.
Parkplätze stehen am Parkstadion Baunatal und an der Rundsporthalle zur Verfügung.
Lagepläne (Parkmöglichkeiten) werden rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Pokale, Auszeichnungen und Teilnehmermedaillen werden nicht nachgesandt.
Mit der Anmeldung erkennt jede/r Teilnehmer/in den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen und Sachschäden an. Er versichert, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat. Außerdem erklärt er sich damit einverstanden, dass alle gesammelten Daten für Zeitnahme, Platzierungen, Ergebnislisten und Film- oder Fotoaufnahmen ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden können.
Für Besucher der Veranstaltung gilt die vorgenannte Einverständniserklärung sinngemäß.
Alle Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Diesen Haftungsausschluss bestätigen alle Teilnehmer/innen mit ihrer Anmeldung.
Das Abbrennen von Pyrotechnik, Rauchbomben oder Bengalos führt zum sofortigen Ausschluss der Einzelperson, sowie ggfs. der jeweiligen Mannschaft, von der gesamten Veranstaltung!
Bei Nichteinhaltung des Fair-Play-Gedanken bzw. nicht gebührlichem Verhalten (z. B. auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung, verbale Entgleisungen, Handgreiflichkeiten etc.), behält sich der Veranstalter ggfls. rechtliche Schritte
vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Deutsche Zollsporthilfe (DZSH) als Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltungsfläche zu sperren, wenn dies im Interesse der Erhaltung, der Sicherheit zum Schutz der Sportler und Gäste (z.B. Sturm) oder aus sonstigen dringenden Gründen – Elementarschäden – zwingend geboten ist. Ein Schadensersatzanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden, außer der DZSH ist ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Habt Verständnis dafür, dass wir durch den hohen logistischen und organisatorischen Aufwand der Veranstaltung ausnahmslos keine Start- und Eintrittsgelder erstatten können.
Um die vergünstigten Start- und Eintrittsgelder in Anspruch nehmen zu können, muss zum Zeitpunkt der Anmeldung die Mitgliedschaft durch die Mitgliederbetreuung der Deutschen Zollsporthilfe bestätigt und die Mitgliedsnummer mitgeteilt worden sein (erforderlich für die Online-Anmeldung). Eine nachträgliche Erstattung der Differenz ist nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Mannschaftssportarten.
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