Die Schwimmtauglichkeit aller Teilnehmer wird mit der Anmeldung gegenüber dem Veranstalter bestätigt! Die Auskunftspflicht obliegt dem Anmelder, beziehungsweise dem Team-Captain.
Schwimmwesten werden bei Bedarf gestellt.
Die Nutzung von eigenen Paddeln ist nicht erlaubt.
Es müssen einheitliche Shirts oder Trikots getragen werden.
Die Benutzung von Glasflaschen, sowie das Tragen von Straßenschuhen ist im gesamten Nassbereich des Schwimmbadkomplexes untersagt.
Die Mannschaften sollen sich 15 Minuten vor Startbeginn in Rufweite im Startbereich aufhalten, sodass die Möglichkeit für die Rennleitung besteht, aufgrund des sehr engen Zeitplans, Rennen zeitlich vorzuverlegen.
Die Rennleitung entscheidet unwiderruflich in allen Fragen des Wettbewerbs.
Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter) Außenveranstaltungen ohne Erstattung der Zahlungen abzubrechen bzw. abzusagen.
Die Feststellung von Alkoholeinfluss, Drogen oder sonstigen Dopingmitteln führt zum sofortigen Ausschluss vom Rennen.
Sportler und Teilnehmer unter Einfluss von Rauschmitteln stellen für sich und die Gegner eine Gefahr dar.
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